Tübingen

Schnellschuss?

Im Tübinger Gewerbegebiet Aischbach II konkurrieren die Mobilitätsfirma Brake-Force-One (BFO) und Handwerker um knappe Gewerbeflächen.

10.10.2018

Von Ivo Lavetti, Tübingen

In meinem kleinen dummen Kopf kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass es rechtlich in Ordnung ist, wenn eine Stadtverwaltung ein Gewerbegebiet nach §8 BauNVO plant und der Gemeinderat auch über ein solches abstimmt, wenn jedoch die Pläne der BFO ein urbanes Gebiet nach §6 BauNVO betreffen. Wenn ich als Bürger dieser Stadt nicht darauf vertrauen kann, dass das, was von der Stadtverwaltung veröffentlicht wird, auch den Tatsachen entspricht, dann werde ich misstrauisch. Darum kann und will ich hier einfach nicht die Klappe halten!

Warum spielt man hier nicht mit offenen Karten? Oder bestätigt sich hierdurch einfach ein Schnellschuss der Stadtverwaltung, durch welchen tatsächlich nicht ausreichend Zeit für den Gemeinderat zur Einarbeitung in dieses Thema mit allen Details zur Verfügung stand? Die Brake-Force-One beschäftigt sich laut Register mit der Konstruktion, der Entwicklung, dem Vertrieb und dem Verkauf von Bremsanlagen und Zubehör für Zweiräder sowie dem Halten und Verwalten von gewerblichen Schutzrechten. Etwas „Grünes“ kann ich darin nicht erkennen, da hier keinerlei Aussagen über eine Antriebsart oder ähnliches gemacht werden. Alle anderen Argumente der Befürworter finden sich in dem Profil von anderen BFO-nahen Firmen wieder, welche zum Teil jedoch nicht den Sitz in Tübingen haben. Wenn in Tübingen ein ,urbanes Gebiet‘ geplant wird, dann wollen wir Bürgerinnen und Bürger das auch wissen. Es sind genau solche Spielchen, die einen Keil in die Gesellschaft treiben.