Sport mit Hindernissen

Umständlich kommt das Sportleben jetzt wieder in Gang

Die LG Steinlach-Zollern hat ein Hygiene-Schutzkonzept entworfen. Damit kann man wieder Leichtathletik im Stadion betreiben.

20.05.2020

Auf der Grundlage der Corona-Verordnung Sportstätten und den Empfehlungen der Sportverbände hat die LG unter der Federführung des TV Belsen für das Leichtathletiktraining ein umfangreiches Schutzkonzept ausgearbeitet. Damit gab die Stadt Mössingen das Ernwiesenstadion und die Stadt Hechingen das Weiherstadion für das Training frei.

Liest man sich die Vorkehrungen und Regelungen durch, die von dem Verein geplant und umgesetzt werden müssen, kommt leicht die Frage auf, ob der Riesenaufwand sich tatsächlich lohnt. Allerdings: Der Wunsch nach Sport ist entsprechend groß. Dabei zeigt schon eine Auswahl der Regeln, wie aufwendig so ein sportliches Hygienekonzept ist:

Das Stadion darf nur von ermächtigten Trainern, Betreuern, Vereinsverantwortlichen und für das jeweilige Training angemeldeten Sportlern betreten werden. Eltern oder andere Begleitpersonen haben keinen Zutritt.

Die bekannten allgemeinen Hygiene-Regeln sind zu beachten (strikte Einhaltung der Mindestabstände, Verhalten beim Niesen und Husten). Beim Betreten und Verlassen des Stadions wird das Tragen einer Alltagsmaske dringend empfohlen. Diese darf natürlich beim Sport abgezogen werden. Training ist nur in Kleingruppen von maximal 5 Personen (der Trainer ist inklusive) erlaubt, wobei im Stadion mehrere Gruppen gleichzeitig unter Einhaltung von ausreichenden Abständen trainieren können. Die Athleten warten in den gekennzeichneten Zonen mit den notwendigen Abständen an den Markierungen bis sie dort von den Trainern/Betreuern abgeholt werden.

Die Sporttaschen sind in den vom jeweiligen Trainer/Betreuer angegebenen Bereichen in einem Mindestabstand von 1,5 Meter abzustellen. Vor Trainingsbeginn und nach Ende des Trainings sind die Hände mit Seife zu waschen. Gymnastikmatten sind bei Bedarf von jedem Sportler selbst mitzubringen. Die Trainer und Betreuer führen einen Nachweis über das Training und die Teilnehmer. Allerdings: Das Training für die U8-Jährigen findet nicht statt: In der Altersgruppe sei es kaum machbar, so die LG, die Regeln des Schutzkonzeptes einzuhalten. Beginn des Trainings war diese Woche.Werner Bauknecht