Bis 1. März

Versicherungsschutz für E-Bikes erneuern

E-Bike-Fahrer sollten sich diesen Termin merken: Spätestens am 1. März muss der neue Versicherungsvertrag da sein. Und was müssen Nutzer von Pedelecs und anderen Rädern beachten?

27.02.2019

Für Pedelec-Fahrer ist eine Versicherung nicht Pflicht, aber sinnvoll.Archivbild: Ulrich Metz

Für Pedelec-Fahrer ist eine Versicherung nicht Pflicht, aber sinnvoll.Archivbild: Ulrich Metz

Viele Deutsche düsen inzwischen mit dem E-Bike über die Straßen. Und es werden immer mehr. Nach vorläufigen Schätzungen des Zweirad-Industrie-Verbands hat der Absatz im vergangenen Jahr nochmals zugelegt und kratzt voraussichtlich sogar an der 900 000-Grenze.

Wer bereits mit einem motorbetriebenen Rad unterwegs ist, sollte den 1. März dick im Kalender eingetragen haben. Dann startet das neue Versicherungsjahr für E-Bikes, Elektromofas sowie ähnliche Zweiradvarianten und bestehende Verträge müssen bis dahin erneuert werden. Das heißt konkret: Ein Folgevertrag bis März 2020 und das neue Kennzeichen müssen her. Letzteres bekommen die Radler beim Versicherer. „Wer sein Rad erst später aus der Garage holen und nutzen möchte, kann sich mit dem Kauf des Kennzeichens bis dahin Zeit lassen. Er muss dann auch entsprechend weniger Versicherungsprämie zahlen“, erklärt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen beim Finanzdienstleister MLP. Berechnet wird nur der Zeitraum vom Kauf bis zum Erlöschen der Versicherung am 28. Februar 2020.

E-Bike und S-Pedelec sind versicherungspflichtig:

Ob der Fahrer eine separate Haftpflichtversicherung braucht, hängt von der Motorisierung ab. Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) bringen eine Motorleistung von 500 Watt auf die Straße, und die Tretunterstützung hört erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h auf. E-Bikes können sogar komplett motorbetrieben fahren. Hier ist die Police Pflicht. Sie springt bei Schäden ein, die der Fahrer Dritten zufügt – und schützt den Versicherungsnehmer damit vor hohen Schadenersatzansprüchen.

Für Pedelec-Fahrer ist
die Police keine Pflicht,
aber sinnvoll
:

Keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht für normale Pedelecs, bei denen der Motor zur Trethilfe maximal 250 Watt hat und sich abschaltet, wenn 25 km/h erreicht sind. Diese Variante ist per Gesetz einem normalen Rad gleichgestellt. Trotzdem sollten die Fahrer auf Nummer sicher gehen und sich selbst über eine private Haftpflichtpolice vor möglichen Schadenersatzansprüchen schützen. „Am besten einmal beim Anbieter nachfragen, ob Unfälle mit einem Pedelec mit abgedeckt sind“, rät Schwarz.


Diebstahlschutz ist eine
Sache der Hausratpolice:

Fahrräder oder Pedelecs bis max. 25 km/h können über die Hausratversicherung mit abgedeckt werden. Diese ersetzt bei Einbruch und Diebstahl eines abgeschlossenen Rades den Schaden. Bei versicherungspflichtigen E-Bikes ist es ratsam, direkt eine Teilkaskoversicherung zu integrieren. Sie kommt beispielsweise für Unfallschäden am E-Bike auf und greift auch, wenn es gestohlen wird. TA

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27.02.2019, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 27.02.2019, 01:00 Uhr

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