Wohnen im Denkmal

Vom Konzept zum Leuchtturm-Projekt: Das Land fördert innovative Wohnformen

Das Land fördert weitere acht Projekte durch das Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ mit insgesamt rund 625 000 Euro.

03.05.2023

Wenn aus denkmalgeschützten Scheunen Wohnraum wird: In Tübingen-Weilheim entsteht ein landesgefördertes Leuchtturm-Projekt. Archivbild: Erich Sommer

Wenn aus denkmalgeschützten Scheunen Wohnraum wird: In Tübingen-Weilheim entsteht ein landesgefördertes Leuchtturm-Projekt. Archivbild: Erich Sommer

Nicole Razavi MdL, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, sagte: „Mit unserem Sonderprogramm Wohnen im Kulturdenkmal haben wir einen Nerv getroffen. Vom ersten Tag an war der Andrang riesig, das Programm war innerhalb kürzester Zeit überzeichnet. Deshalb freue ich mich sehr, dass für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 weitere Mittel bewilligt werden konnten. Damit können wir acht weiteren Projekten Starthilfe geben.

Unser Sonderprogramm setzt bereits bei der ‚Ideenphase‘ an, das heißt wir fördern die Erstellung von Konzepten, wie man im Denkmal Wohnraum schaffen kann, sowie beispielgebende Leuchtturmprojekte.“

Unter den acht Projekten sind zwei Leuchtturmprojekte in Tübingen.

Das Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ startete im Mai 2022 und sollte die Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden ermuntern und unterstützen, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.

Zum Antragsschluss Ende September 2022 waren beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) über 140 Anfragen und Anträge zum Sonderprogramm eingegangen. Gefördert wurden 2022 davon sieben Leuchtturmprojekte, 27 Konzepte und zwei Multiplikatoren-Projekte mit einer Gesamtsumme von rund 2,3 Millionen Euro.

Im Landeshaushalt 2023/2024 wurden nun einmalig weitere Mittel in Höhe von jeweils 320 000 Euro für das Sonderprogramm zur Verfügung gestellt. Damit können in der jetzigen Fördertranche acht weitere Projekte gefördert werden. Diese wurden aus den bereits eingegangenen Anträgen ausgewählt.

Die zwei Scheunen in der Wilonstraße im Tübinger Ortsteil Weilheim entstanden als einheitlicher Wiederaufbau nach einem Brand 1849 und bilden eine geschlossene und fast wehrhaft wirkende Bauzeile am westlichen Dorfkernrand. Die bis zu 30 Zentimeter über die Dachhaut hinausragenden Brandmauern sollten ein erneutes Übergreifen der Flammen auf die Fachwerkbauten verhindern. Nun soll eine der Scheunen zum Wohnen umgenutzt werden.

Das über Jahre leerstehende ehemalige Schulhaus in Tübingen-Derendingen soll im Zuge der Baumaßnahme zu einem Zweifamilienwohnhaus umgebaut werden. Die Planung zielt darauf, die denkmalrelevanten Ausstattungsstücke zu erhalten und die neue Nutzung in den schulhaustypischen Strukturen denkmalgerecht zu entwickeln. Zwar wird sich das äußere Erscheinungsbild ändern, im Inneren wird die bestehende Aufteilung des Baudenkmals gut erkennbar bleiben.

„Ich freue mich sehr, dass unsere beiden Leuchtturmprojekte in Tübingen vom Fördertopf der Landesregierung profitieren werden. Mit solchen Leuchtturmprojekten können wir wichtige Anreize zur Nachahmung setzen und halten historische Bauten für die Nachwelt aufrecht“, sagt Daniel Lede Abal, MdL (Grüne). TA

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Erstellt:
03.05.2023, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 03.05.2023, 01:00 Uhr

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