Was ändert sich 2018?

Von Förderantrag bis zu Umbaumaßnahmen bei Energiefragen

Mit dem neuen Jahr kommen rund um das Thema Energie auf Verbraucher verschiedene Änderungen zu.

03.01.2018

Auch kleinere Photovoltaikanlagen können mit einem Smart Meter ausgestattet werden.

Auch kleinere Photovoltaikanlagen können mit einem Smart Meter ausgestattet werden.

Die Klimaschutzagentur im Landkreis Reutlingen fassen die wichtigsten Neuigkeiten zusammen.

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oder sanieren ein Haus?

Förderantrag vor Beginn der Baumaßnahmen stellen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst in seinem Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“. Um die Förderung zu erhalten, müssen Verbraucher ab 2018 den Förderantrag stellen, bevor sie mit der Umsetzung der zu fördernden Maßnahme beginnen.

Absenkung des Tilgungszuschusses: Die KfW (Bankengruppe) verringert ab dem 1. Januar 2018 den Tilgungszuschuss im Programm „Erneuerbare Energien-Speicher“ zur Förderung von Batteriespeichern für Photovoltaikanlagen von 13 auf zehn Prozent der errechneten Speicherkosten.

Bauherren sind künftig besser abgesichert: Mit der Reform des Bauvertragsrechts und der Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung erhalten Bauherren ab 2018 eine Baubeschreibung. Sie beinhaltet detaillierte Angaben zum Energie- und Schallschutzstandard:

1. Die Baubeschreibung ermöglicht es, Angebote noch vor Abschluss des Vertrages besser zu vergleichen.

2. Sie belegt, dass die Förderbedingungen eingehalten wurden.

3. Sie eignet sich als Grundlage, um einen Kredit zu beantragen.

4. Sie dient als Nachweis, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten wurden.

Darüber hinaus verpflichtet das Bauvertragsrecht ab 1. Januar 2018 die am Bau beteiligten Parteien dazu, die Bauzeit im Bauvertrag verbindlich festzuhalten.

HBCD-haltige Dämmstoffe sind nicht mehr als gefährlicher Abfall eingestuft.

Sie erzeugen selbst Strom?

Eingeschränkte Steuerentlastung bei Kraft-Wärme-Kopplung: Energiesteuern für Gas und Öl werden bei Kraft-Wärmekopplung nur noch nach Abzug der Investitionsbeihilfen rückerstattet. Die Steuerentlastung gilt generell nur für hocheffiziente Anlagen, mit einem Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 Prozent.

Intelligente Messsysteme für Photovoltaik, Kraft-Wärme-Kopplung und ähnlichem: Ab 2018 können neue kleine Energieerzeugungsanlagen mit Smart Meter ausgestattet werden. Hierbei handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, der den Stromverbrauch beziehungsweise die Stromerzeugung ermittelt. Er speichert die Daten und sendet sie an Stromversorger und Netzbetreiber. Das intelligente Messsystem darf die Kosten pro Messpunkt 60 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Ab 2020 sollen auch Stromverbraucher mit unter 6000 kWh pro Jahr mit Smart Meter ausgestattet werden.fk / Bild: Smileus/fotolia