Gefährliche Chemikalien

Vorsicht bei Anti-Rutsch-Behandlungsmitteln

Die Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen empfiehlt: Vor Behandlung einer Oberfläche mit Chemikalien die Nutzungshinweise beachten.

17.01.2018

Vorsicht mit Flusssäure, die sehr giftig ist! Vielleicht sind Duschmatten doch die bessere Lösung gegen Rutschgefahr beim Duschen und Baden. Bild: Monster / fotolia

Vorsicht mit Flusssäure, die sehr giftig ist! Vielleicht sind Duschmatten doch die bessere Lösung gegen Rutschgefahr beim Duschen und Baden. Bild: Monster / fotolia

Die für ganz Baden-Württemberg zuständige Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen hat in enger Zusammenarbeit mit der Vergiftungs-Informations-Zentrale Freiburg den Verkauf eines Produktes für die Anti-Rutsch-Behandlung von Bade- und Duschwannen unterbunden. Ein Händler hatte das Produkt angeboten, ohne die Verbraucher über erhebliche Gefahren bei der Verwendung zu informieren.

Auf feuchten Oberflächen von Bade- und Duschwannen ist die Rutschgefahr groß. Abhilfe kann hier eine Duschmatte, Badewanneneinlage oder die Behandlung der Oberfläche mit Chemikalien wie Flusssäure schaffen. Wer die Kosten für die Beauftragung eines Fachbetriebs sparen möchte, greift zu frei erhältlichen Produkten für eine solche Oberflächen-Behandlung. Aber Achtung: Eine ausführliche Aufklärung über die möglichen Gefahren bei der Anwendung ist zum Schutz der Verbraucher unerlässlich.

Fehlen diese Nutzungshinweise, sind sie mangelhaft oder unverständlich, kann das zu gesundheitlichen Schäden führen. Dies musste jüngst eine Verbraucherin erfahren, als sie auf einer Messe ein chemisches Produkt zur Anti-Rutsch-Behandlung ihrer Duschwanne kaufte und es selbst, wie in der beiliegenden Beschreibung vorgegeben, anwendete. Trotz des Einsatzes von Handschuhen kam es zu einem Kribbeln in den Fingern, worauf sie die Vergiftungs-Informations-Zentrale Freiburg kontaktierte. Aufgrund des auf der Flasche vermerkten Inhaltsstoffes von 6 Prozent Flusssäure wurde der Verbraucherin dringend ausgiebiges Spülen der Hände und sofortiges Aufsuchen des nächsten Krankenhauses und eine stationäre Behandlung empfohlen.

Die Vergiftungs-Informations-Zentrale Freiburg übermittelte dem Regierungspräsidium Tübingen als zuständiger Marktüberwachungsbehörde alle Informationen zu dem Produkt. Es stellte sich heraus, dass es sich um ein gefährliches Gemisch handelte, das unter anderem mit einem veralteten Gefahrenpiktogramm „Totenkopf mit gekreuzten Knochen“ gekennzeichnet war.fk