Mit Medikamenten ans Steuer?

Vorsicht bei Erkältung und Schmerzen

Quälende Kopfschmerzen, labiler Kreislauf, Allergien, Erkältungen und grippale Infekte – viele Leiden machen den Alltag manchmal beschwerlich.

19.02.2020

Rasch ein Medikament gegen Beschwerden genommen? Das kann die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Bild: trendobjects / fotolia

Rasch ein Medikament gegen Beschwerden genommen? Das kann die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Bild: trendobjects / fotolia

Die Einnahme von Medikamenten soll es dann richten, denn für jedes Wehwehchen gibt es Pillen und Tropfen. Die Auswirkungen der Erkrankung selbst sind ebenso ernst zu nehmen wie die Nebenwirkungen eingenommener Medikamente. Denn beides kann die Teilnahme am Straßenverkehr erheblich beeinträchtigen, warnt der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub.

Beachtet werden muss, dass Nebenwirkungen und Schmerzempfinden bei jedem Menschen individuell ausfallen. Außerdem gilt: Jeder Verkehrsteilnehmende ist für seine Fahrtauglichkeit eigenverantwortlich.

Es gibt kein Gesetz, das die Teilnahme am Straßenverkehr bei der Einnahme von Medikamenten generell verbietet oder einschränkt. Viele Verkehrsteilnehmende wissen häufig nicht, dass sie nach Einnahme bestimmter Medikamente nicht mehr fahrtüchtig sind.

Eine beträchtliche Anzahl gebräuchlicher Arzneimittel schränkt die Fähigkeit, Kraftfahrzeuge zu führen und am Straßenverkehr teilzunehmen, erheblich ein. Neben zahlreichen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zählen zu diesen einschränkenden und verkehrsrelevanten Medikamenten auch viele der frei verkäuflichen, wie etwa Schmerzmittel, Schnupfenspray, Hustensaft, Appetitzügler und weitere. Bei einigen pflanzlichen Medikamenten kommt der beträchtliche Alkoholgehalt, der unter Umständen im zweistelligen Prozentbereich liegen kann, noch hinzu.

Ist ein Verkehrsteilnehmender in medikamentöser Behandlung, empfiehlt der ACE, sich in der behandelnden Arztpraxis oder einer Apotheke zu informieren, ob man unter der eingenommenen Medikation verkehrstüchtig ist. Wichtig auch: Dabei ehrlich über die Einnahme aller Medikamente, auch der rezeptfreien, Auskunft geben.

Manchmal können durch die gleichzeitige Einnahme von unterschiedlichen Medikamenten Wechselwirkungen hervorgerufen werden, die für unangenehme Überraschungen sorgen.

Ratsam ist es in jedem Fall, den Beipackzettel zu überprüfen. Denn dort werden Wirkstoffe und Warnhinweise aufgeführt, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.

Laut ACE gilt ein generelles Fahrverbot auch wenn sich der Verkehrsteilnehmende fit fühlt:

in den ersten 24 Stunden nach einer Narkose, auch bei ambulanten Operationen;

nach Augenuntersuchungen, bei denen die Pupillen durch die Gabe von Tropfen erweitert wurden und so durch Lichteinfall das räumliche Sehen beeinträchtigt ist;

bei Einnahme von starken Schmerzmedikamenten;

bei Neu- oder Umstellung einer chronischen Schmerzmedikation spricht der behandelnde Arzt Empfehlungen zur Länge einer vorübergehenden oder anhaltenden Fahruntauglichkeit aus. TA

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Erstellt:
19.02.2020, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 19.02.2020, 01:00 Uhr

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