Verwirrende Fristen für den Umtausch

Warum nicht nur die Tübinger Führerscheinstelle jetzt tapfer bleiben muss

21.04.2021

Die verschiedenen Umtauschfristen für alte Führerscheine können selbst für die Experten vom Landratsamt ziemlich verwirrend sein. Bild: Michael Ebardt - stock.adobe.com / fotolia

Die verschiedenen Umtauschfristen für alte Führerscheine können selbst für die Experten vom Landratsamt ziemlich verwirrend sein. Bild: Michael Ebardt - stock.adobe.com / fotolia

Na, da haben wir ja ungewollt eine Behörden-Arbeitswelle verursacht. Vergangenen Donnerstag meldete sich ein einigermaßen erboster Leser in der Redaktion des TAGBLATT ANZEIGERs. Der Grund: Unser Artikel „EU-Kartenführerscheine für alle“. Darin geben wir – verkürzt – eine Meldung des Landesverkehrsministeriums wider, in der es um den im Januar 2022 startenden, notwendigen Umtausch von alten Führerscheinen geht – eine komplizierte Maßnahme, die sich über mehrere Jahre hinziehen wird.

Dabei müssen verschiedene Fristen eingehalten werden, abhängig vom Geburtsjahr des Führerschein-Inhabers oder vom Ausstellungsjahr des Führerscheins – das wiederum abhängig davon, ob es sich um einen alten Papier-Führerschein handelt oder um einen alten Kartenführerschein.

In unserem Artikel vergangene Woche sind wir nur auf die eingegangen, die als erstes mit dem Umtausch dran sind: Die Führerschein-Inhaber/innen, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, müssen ihren alten Führerschein bis zum 19. Januar 2022 umgetauscht haben. Das hat offensichtlich Fragen ausgelöst bei denen, die außerhalb dieses Zeitraums geboren sind. Zum Beispiel bei den Vor-1953-Geborenen.

So auch bei dem Leser, der sich in unserer Redaktion gemeldet hat. Er hatte sich mit seiner Frage, was man denn tun solle, wenn man vor 1953 geboren ist, direkt an die Führerscheinstelle im Tübinger Landratsamt gewandt. Und dabei erfahren, dass er nicht der Einzige war, den dieses Problem umtrieb. „70 Anrufe auf einmal haben die gehabt“, erzählte er uns am Telefon und dass die Landratsamtsmitarbeiterinnen nicht so erfreut gewesen seien über die Berichterstattung im TAGBLATT ANZEIGER. Er meinte dazu nur schwäbisch-unverblümt: „Denen Schreiber vom TAGBLATT ANZEIGER sod ma ins G‘nick haua.“ Das wollen wir natürlich auf jeden Fall verhindern. Also: Alle vor 1953 Geborenen müssen erst bis zum 19. Januar 2033(!) ihren Führerschein umtauschen.

Der Sache mit dem ungewollt verursachten Arbeitsanfall bei der Führerscheinstelle sind wir natürlich auch nachgegangen. Unsere Nachfrage beim Landratsamt beantwortete die Pressesprecherin so: „Offenbar hatten die Kollegen von der Führerscheinstelle heute mindestens eine mittlere, zweistellige Anzahl von Anrufen deswegen. Das Team bleibt aber tapfer.“

Und der Chef der Führerscheinstelle, Christian Herrmann, meinte zu dem Vorgang unaufgeregt: „Die Infos im Artikel sind insofern meines Erachtens schon richtig, aber unglücklich dargestellt, da die Übersichtstabellen wohl weggelassen wurden.“ Da Hermann selbst findet, „dass das Ganze auch wirklich verwirrend ist“, wünscht er sich folgende Klarstellung:

„Bei diesem Vorgang ist zu unterscheiden, ob man

a) einen alten Papierführerschein hat (ausgestellt vor dem 31. Dezember 1998)

b) einen alten Kartenführerschein (ausgestellt vor dem 19. Januar 2013), oder

c) einen neuen Kartenführerschein (ausgestellt ab dem 19. Januar 2013).

Personen eines Geburtsjahrgangs vor 1953 der Kategorie

a) müssen spätestens bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Die Personen der Kategorie b) müssen abhängig vom Ausstellungsjahr und unabhängig vom Geburtsjahr umtauschen.

Die Personen der Kategorie c) müssen entsprechend dem bereits auf der Führerscheinkarte eingetragenen Gültigkeitsdatum (15 Jahre ab Ausstellungsdatum) umtauschen.“

Das alles ist auf der Homepage des Landesverkehrsministeriums in einer Liste aufgeführt (https://vm.baden-wuerttemberg.de).

Eine Anmerkung noch zum Schluss direkt von der Seite des Verkehrsministeriums: „Der Umtausch der alten Führerscheine kann grundsätzlich auch deutlich vor dem Ende der Umtauschfristen erfolgen.“ Angelika Brieschke

Wer die vollständige Pressemitteilung des baden-württembergischen Verkehrsministeriums nachlesen möchte, findet sie hier: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/karten-ersetzen-papierdokumente/