Nicht vermittelbar

Was geschieht mit Haustieren, wenn ihr Besitzer stirbt?

Es kommt immer wieder vor, dass der Tierschutzverein zu verstorbenen oder schwer kranken Personen gerufen wird, um deren Tiere in Obhut zu nehmen. Manchmal werden die Tiere auch abgegeben, wenn Leute ins Pflegeheim kommen oder Behandlungen mit ungewissem Ausgang anstehen.

06.03.2019

Das Tierheim-Tier: Kanarienvogel und Wellensittich. Bilder: Erich Sommer

Das Tierheim-Tier: Kanarienvogel und Wellensittich. Bilder: Erich Sommer

Kreis Tübingen. Zum Jahreswechsel gab es nun eine Häufung dieser Problemsituationen: Zuerst kam Mitte Dezember der Kanarien-Vogel „Hansi“ zum zweiten Mal im Jahr 2018 kurzfristig ins Tierheim, weil es der Besitzerin nicht gut ging. Sie war gestürzt und meinte „Vielleicht komme ich nicht mehr wieder.“ Als nach drei Wochen immer noch niemand ans Telefon ging, klingelte ein Tierschutzmitarbeiter vor Ort und erfuhr, dass die Kanarienvogel-Besitzerin am Tag zuvor in der Klinik gestorben war.

Am 2. Januar dieses Jahr wurde der Außendienst zu einem Verstorbenen gerufen, um dort eine Katze einzufangen. Dabei verletzte sich der Mitarbeiter so, dass es erst beim zweiten Versuch am nächsten Tag gelang. Zum Glück übernahm ein Bekannter des Toten die Katze, der das Tier bereits kannte. Am 4. Januar wurde der angeschlagene Kollege abends nach Rottenburg gerufen, um dort eine Katze und einen Hund abzuholen. Auch hier war das Frauchen überraschend gestorben. Im Frühjahr hatte das Tierheim noch zwei Wellensittiche von ihr übernommen.

Kurz danach holte dann der Tierschutz-Außendienst nach einem Anruf vom Ordnungsamt am 10. Januar noch den einzeln gehaltenen Wellensittich einer verstorbenen Dame aus Tübingen ab, weil es keine Verwandte gab.

Das besondere Problem bei all diesen Fällen ist es, gültige Abgabe-Verträge zu bekommen, da Verwandte für den Tierschutz schwierig zu kontaktieren sind und selbst dann oft erst die Veröffentlichung des Testaments abgewartet wird. Währenddessen sitzen die Tiere im Tierheim und können nicht vermittelt werden.

Tierheim Tübingen, Äschach 1, Tel: 0 70 71 / 3 18 31

Öffnungszeiten: Montag, Donnerstag, Freitag 14.30 bis 17 Uhr und Samstag 12 bis 14.30 Uhr.

Spendenkonten:

KSK Tübingen, IBAN:

DE65 6415 0020 0000 0907 35 oder Volksbank Tübingen, IBAN: DE20 6406 1854 0602 1830 06

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Erstellt:
06.03.2019, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 06.03.2019, 01:00 Uhr

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