Licht ist Pflicht

Was jedes Fahrrad braucht, um sicher durch die dunkle Jahreszeit zu kommen

Ab dem Herbst sind Radfahrende vermehrt bei trübem Wetter, Dämmerung und Dunkelheit unterwegs. Um die Sichtbarkeit zu erhöhen und das Unfallrisiko zu senken, sind zum Beispiel helle Kleidung und reflektierende Elemente zu empfehlen.

21.10.2020

Wer auf dem Rad nicht gesehen wird, riskiert im Straßenverkehr mehr. Archivbild: Ulrich Metz

Wer auf dem Rad nicht gesehen wird, riskiert im Straßenverkehr mehr. Archivbild: Ulrich Metz

Eine funktionierende und vollständige Beleuchtung am Fahrrad ist allerdings Pflicht. In 2019 wurden laut Statistischem Bundesamt (Destatis) 208 Unfälle mit Personenschaden von Radfahrenden verursacht, die die Beleuchtungsvorschriften missachtet haben. Bei 452 weiteren Unfällen mit Personenschaden waren technische Mängel an der Fahrradbeleuchtung die Ursache. Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) erläutert, was jedes Fahrrad braucht.

Welche Beleuchtung an Fahrrädern vorhanden sein muss, ist in Paragraf 67 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) genau geregelt. Dabei wird zwischen aktiver und passiver Beleuchtung unterschieden. Zur aktiven Beleuchtung gehören ein weißer Frontscheinwerfer, der auch mit Tagfahr- und Fernlichtfunktion ausgestattet sein kann und ein rotes Rücklicht, das Brems- und Standlichtfunktion haben darf. Diese können fest installiert per Dynamo oder als Anstecklichter mit Batterie betrieben werden. Batterielichter müssen im Bedarfsfall angebracht werden, jedoch kann dies bei schlechten Sichtverhältnissen durch Nebel oder Regen auch tagsüber der Fall sein. Daher ist es besser, sie immer mitzuführen.

Die passive Beleuchtung bilden Rückstrahler beziehungsweise Reflektoren. Nach vorn muss ein weißer, nach hinten ein roter Großflächenrückstrahler der Kategorie „Z“ wirken. Beide dürfen in die jeweiligen Lichter integriert sein. An die Pedale gehören nach vorn und hinten wirkende gelbe Reflektoren und auch die Räder brauchen eine zur Seite abstrahlende Beleuchtung. Entweder darf es ein umlaufender weißer Reflexstreifen auf jeder Reifenseite sein oder weiß reflektierende Hülsen an jeder Speiche. Die klassische Variante sind jedoch die „Katzenaugen“. In jedes Rad werden hierbei zwei gelbe Reflektoren in einem Winkel von 180 Grad angeordnet. Sind es mehr, dann müssen sie gleichmäßig in den Speichen verteilt werden.

Für Lastenräder mit einer Breite von mehr als einem Meter muss die nach vorn und hinten wirkende aktive und passive Beleuchtung zweimal angebracht sein.

Die Beleuchtung sollte regelmäßig auf Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Wer Anstecklichter nutzt, achtet immer auf ausreichend elektrische Kapazität und einen guten Halt der Lampen bei der Fahrt. Reflektoren und Lichter dürfen auch nicht verdeckt oder verschmutzt sein. Moderne LED-Lampen haben außerdem eine hohe Lichtleistung, darum müssen Scheinwerfer richtig eingestellt sein, sodass sie andere Verkehrsteilnehmende nicht blenden. TA