Steuerfreies Jobticket ist wieder da

Was sich im Steuerrecht im neuen Jahr alles ändert

Der Bund der Steuerzahler machte einen Check über anstehende Änderungen im Steuerrecht im neuen Jahr. Er erarbeitete neues Infomaterial zu Steuerrechtsänderungen für Bürger und Betriebe. Hier eine kurze Übersicht.

23.01.2019

Wenn Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber Tickets oder Zuschüsse für den öffentlichen Nahverkehr erhalten, ist dies seit diesem Jahr 2019 wieder steuerfrei.. Archivbild: Ulrich Metz

Wenn Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber Tickets oder Zuschüsse für den öffentlichen Nahverkehr erhalten, ist dies seit diesem Jahr 2019 wieder steuerfrei.. Archivbild: Ulrich Metz

Höheres Kindergeld, neue Regeln für Gutscheine oder härtere Steuervorschriften im Onlinehandel: Bürger und Betriebe müssen sich im neuen Jahr auf mehr als 30 Änderungen einstellen. Was sich 2019 im Steuerrecht ändert, hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) in seinem neuen Informationsmaterial „Steuerrechtsänderungen 2019“ zusammengestellt.

Für Familien

Familien dürfen sich ab Juli über monatlich zehn Euro mehr Kindergeld pro Kind freuen. Bei Erwachsenen wird erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9168 Euro im Jahr Einkommensteuer fällig.

Für Unternehmen

Änderungen gibt es bei der Mehrwertsteuer. Unternehmer müssen sich auf neue Umsatzsteuerregeln im Onlinehandel und beim Verkauf von Gutscheinen einstellen. Das könnte knifflig werden.

Umweltbewusstes Fahren

Im Fokus 2019 steht das umweltbewusste Fahren. Der Gesetzgeber fördert durch Steuermaßnahmen elektrische Dienstwagen, Diensträder und das Jobticket.

Konkret: Arbeitnehmer und Unternehmer, die ihr Dienstrad auch privat nutzen, müssen den geldwerten Vorteil für die Überlassung nicht mehr versteuern.

Die Regelung gilt für alle Fahrräder und Elektrofahrräder befristet vom 1. Januar 2019 bis Ende 2021. Wer ein Elektro- oder schadstoffarmes Hybridfahrzeug als Dienstwagen anschafft, kann die Privatnutzung ebenfalls steuersparender abrechnen.

Bei der sogenannten Ein-Prozent-Methode wird nur noch der halbierte Bruttolistenpreis des Fahrzeugs statt des vollen Fahrzeugpreises angesetzt. Entsprechendes gilt für die Abrechnung der Privatfahrten per Fahrtenbuch.

Eine letzte gute Nachricht zum mobilen Start ins neue Jahr: Das steuerfreie Jobticket ist wieder da. Wenn also Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber Tickets oder Zuschüsse für den öffentlichen Nahverkehr erhalten, ist dies ab dem Jahr 2019 wieder steuerfrei. Eine entsprechende Regelung gab es bereits bis Ende 2003. Voraussetzung ist, dass das Ticket beziehungsweise der Zuschuss zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Arbeitslohn gewährt wird. TA

Kostenloses Infomaterial gibt es über die Service-Hotline 0800 / 883 83 88.

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Erstellt:
23.01.2019, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 52sec
zuletzt aktualisiert: 23.01.2019, 01:00 Uhr

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