Juristischer Rat zum ÖPNV

Was tun, wenn wegen des 9-Euro-Tickets die Bahnen überfüllt sind?

15.06.2022

Für schmales Geld weit fahren: Das 9-Euro-Ticket macht‘s möglich. Doch auch in sehr vollen Bahnen gelten für Fahrgäste weiterhin die üblichen Regeln. Archivbild: Manuel Fuchs

Für schmales Geld weit fahren: Das 9-Euro-Ticket macht‘s möglich. Doch auch in sehr vollen Bahnen gelten für Fahrgäste weiterhin die üblichen Regeln. Archivbild: Manuel Fuchs

An einem Fallbeispiel erklärt eine Rechtsschutz-Juristin, ob man beim Bahnfahren einfach in die erste Klasse wechseln kann.

Rüdiger H. aus Mannheim fragt: „Ich möchte demnächst mit der Bahn verreisen und habe Bedenken, dass die Züge vor allem während der Ferien total überfüllt sein werden. Darf ich mich dann mit meinem Zweite-Klasse-Ticket auch in die erste Klasse setzen oder stellen, wenn sonst nichts mehr frei ist?“

Michaela Rassat, Juristin der Ergo-Rechtsschutz Leistungs-GmbH, berät: „Egal ob Kurztrip oder Sommerurlaub: Viele Deutsche möchten dieses Jahr mit der Bahn verreisen. Das kann schnell zu überfüllten Zügen führen. Freie Sitzplätze gibt es dann oft nur noch in der ersten Klasse. Trotzdem ist es ohne entsprechendes Ticket nicht erlaubt, sich dort auf einen freien Platz zu setzen. Das gilt auch für das 9-Euro-Ticket.“

Laut Abschnitt A 2.4.3 der Beförderungsbedingungen für den Personenverkehr der Deutschen Bahn (DB) besteht kein Anspruch auf einen Sitzplatz oder auf Unterbringung in der ersten Klasse bei Platzmangel in der zweiten Klasse.

Im Ausnahmefall kann es allerdings vorkommen, dass das Zugpersonal die erste Klasse aus Sicherheitsgründen freigibt, dies erfolgt meist über eine Durchsage. Nur dann dürfen Bahnfahrer in die erste Klasse wechseln. Wer ohne gültiges Ticket in der ersten Klasse erwischt wird, muss diese wieder verlassen und mit einem erhöhten Beförderungsentgelt ab 60 Euro rechnen. Angesichts überfüllter Waggons spontan beim Zugbegleiter ein Ticket-Upgrade zu kaufen ist zwar eine gute Idee, funktioniert aber nicht: Diesen Service hat die DB zu Beginn des Jahres eingestellt.

Reisende im Fernverkehr mit Flexpreis-Tickets können jedoch bis zu zehn Minuten nach Abfahrt des Zuges noch ein 1. Klasse-Upgrade über die Smartphone-App DB Navigator buchen. Im Nahverkehr und in der S-Bahn muss das Ticket in der Regel vor der Abfahrt gelöst werden. TA

9-Euro-Ticket: RB statt (I)RE

Das Verkehrsministerium des Landes hat jüngst in einer Pressemitteilung Bahnfahrende um vernünftige Ausflugsplanung gebeten:

Für die Ausflugsplanung mit dem 9-Euro-Ticket sollte beachtet werden, dass die größte Nachfrage auf den schnellen (I)RE-Linien, die teilweise auf Schnellzugniveau im Land verkehren, liegt. Auf den parallel verkehrenden Regionalbahn-

Linien sei größtenteils jedoch noch ausreichend Kapazität vorhanden.

Diese Züge brauchen meist

länger, bieten mit großer Wahrscheinlichkeit aber mehr freie Sitzplätze. Als besonderes Zusatzangebot fahren 16 Freizeitexpress-Linien, welche teils freie Kapazitäten haben und historische Reiseerlebnisse ins Hinterland, auf die Alb oder in andere Gegenden anbieten. Mehr dazu: bwegt.de/freizeitexpress.