Kohle für das Gas

Wie Bürger an staatliche Finanzspritzen für den Energiekauf kommen

Die Brennstoffe Öl, Flüssiggas, Kohle und Holz waren im Krisenjahr 2022 besonders teuer. Für Einkäufe gibt es eine finanzielle Hilfe des Staates: Wer zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 mindestens einmal zu hohen Preisen eingekauft hat, kann eine Erstattung beantragen, erklärt die Verbraucherzentrale.

24.05.2023

Die Verbraucherzentrale berät zum Umgang mit hohen Energiekosten. Archivbild: Ulrich Metz

Die Verbraucherzentrale berät zum Umgang mit hohen Energiekosten. Archivbild: Ulrich Metz

Auch private Haushalte, die mit Brennstoffen wie Heizöl, Flüssiggas, Kohle oder Holz (etwa als Pellets) heizen, werden in der Energiekrise rückwirkend finanziell entlastet. Die genauen Bedingungen hat das zuständige Bundesministerium veröffentlicht. Beantragt und abgewickelt wird das im jeweiligen Bundesland. Drei Bundesländer gehen eigene Wege, die übrigen haben sich für das Verfahren zusammengeschlossen.

Unklar ist derzeit (Stand 16. Mai 2023) noch die genaue Situation in Berlin. Das Bundesland hatte mit der „Heizkostenhilfe Berlin“ bereits im Januar 2023 ein eigenes Programm gestartet, das teils etwas anderen Regeln und Berechnungen folgte als das später beschlossene Bundeshilfsprogramm.

Aktuell schreibt die zuständige Stelle, es gebe eine Antragspause in Berlin. Begründung: „Um die für das Land Berlin bereitstehenden Bundesmittel nutzen zu können, ist es notwendig, das vorhandene Verfahren anzupassen, um den Anforderungen des neuen Bundeshilfsprogramms zu entsprechen.“

Die bundesweite Regelung sieht vor: Sie müssen Rechnungen aus dem Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember 2022 vorlegen und können maximal 2000 Euro pro Haushalt erhalten. Die so errechnete Entlastung muss außerdem mindestens 100 Euro pro Haushalt betragen, damit es zu einer Auszahlung kommt.

Voraussetzung ist, dass sich die Preise individueller Verbraucher im Vergleich zum allgemeinen Preisniveau des Jahres 2021 mehr als verdoppelt hat – ab dann können Antragsteller mit einer Erstattung rechnen. Direkt um die Erstattung kümmern können sich dabei Besitzer von Immobilien, die ihre Brennstoffe selbst einkaufen.

Wer dagegen zur Miete wohnt, sollte sich im Zweifel an seinen Vermieter wenden und einfordern, dass dieser die Erstattung beantragt und an die Mieter weitergibt. Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass Vermieter dazu verpflichtet sind, den Antrag zu stellen, falls dieser Aussicht auf Erfolg hat.

Verbrauchern wird empfohlen, Rechnungen von 1. Januar bis 1. Dezember 2022 herauszusuchen. Nur für diesen Zeitraum gilt laut Gesetz der Härtefallfonds. Die Rechnungen sind notwendig, um mit dem Rechner der Verbraucherzentrale den persönlichen Erstattungsanspruch herauszufinden. Außerdem müssen später Kopien der Rechnungen zusammen mit dem Antrag eingereicht werden. TA

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