Sonnenschutz? Sonnenklar!

Wie man bei der Arbeit im Freien zu viel des Guten vermeidet

Zum „Tag des Sonnenschutzes“ ruft die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau dazu auf, UV-Schutz zum Gesundheitsthema in den Betrieben zu machen und auf die Gefährdungen durch UV-Strahlung hinzuweisen. Dabei unterstützt die Präventionskampagne „kommmitmensch“.

08.07.2020

Sonnenschutz bei der Arbeit muss sein. Vorgesetzte sollten mit gutem Beispiel vorangehen. Archivbild: Anne Faden

Sonnenschutz bei der Arbeit muss sein. Vorgesetzte sollten mit gutem Beispiel vorangehen. Archivbild: Anne Faden

Sonne ist für den Menschen lebensnotwendig und wirkt sich positiv auf Körper und Wohlbefinden aus. Doch zu viel UV-Strahlung ohne geeigneten Schutz ist für die Haut gesundheitsschädlich und kann Hautkrebs verursachen.

In der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau wird zeitweise oder überwiegend unter freiem Himmel gearbeitet. Im Jahr 2019 gingen bei der SVLFG mehr als 2400 Berufskrankheiten-Anzeigen über Hautkrebs durch natürliche UV-Strahlung ein, von denen bisher 1737 anerkannt wurden.

Daher sind gerade in diesen Berufen Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung besonders wichtig. Um Mitarbeiter hierfür zu sensibilisieren und um zu erreichen, dass notwendige UV-Schutzmaßnahmen in den Betrieben nachhaltig umgesetzt werden, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an einem Strang ziehen.

Mit der Präventionskampagne kommmitmensch unterstützt die SVLFG Unternehmen dabei. Denn sie lenkt den Blick darauf, welchen Stellenwert Sicherheit und Gesundheit im Betrieb haben und welche Ansätze es für eine Weiterentwicklung gibt. Anhand der sechs Handlungsfelder Führung, Kommunikation, Beteiligung, Fehlerkultur, Betriebsklima sowie Sicherheit und Gesundheit können konkrete Ideen und Maßnahmen entwickelt werden. Auch eine feste Etablierung des Themas Sonnenschutz kann so nachhaltig im Betrieb gelingen.

Führungskräfte haben großen Einfluss darauf, welche Bedeutung ihre Beschäftigten dem Sonnenschutz beimessen. Sie erfüllen eine Vorbildfunktion und müssen bei ihren täglichen Entscheidungen Sicherheit und Gesundheit wie selbstverständlich einbeziehen und vorleben. Das bedeutet, als Vorgesetzter regelmäßig selbst die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung wahrzunehmen und festgelegte UV-Schutzmaßnahmen einzuhalten. TA

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Erstellt:
08.07.2020, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 08.07.2020, 01:00 Uhr

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