Verringerte Wartezeiten

Windparks, Zugstrecken, Gebäude – Planen und Bauen wird beschleunigt

Am vergangenen Freitag haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften beschlossen.

08.03.2023

Verfahrensbeschleunigungen sollen der Energiewende auf die Sprünge helfen. Archivbild: SWT

Verfahrensbeschleunigungen sollen der Energiewende auf die Sprünge helfen. Archivbild: SWT

Angesichts der vielen Infrastrukturvorhaben, von Windparks über Zugstrecken bis hin zu großen Industrieanlagen, sollen mit dieser Novellierung die Verfahren beschleunigt und die Planungssicherheit erhöht werden.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Das Raumordnungsgesetz ist die Mutter aller Planungen. Wir haben einen gigantischen Investitionsstau und einen großen Investitionsbedarf in Schienen, Windparks und Gebäude. Mit der Novellierung des Raumordnungsgesetzes kann Deutschland endlich schneller werden, indem wir das Planungs- und Genehmigungsverfahren modernisieren.

Prozesse werden weiter digitalisiert, zeitraubende Doppelprüfungen abgeschafft, Genehmigungen beschleunigt. Zudem wird die Verfahrensdauer von Raumordnungsverfahren künftig auf sechs Monate begrenzt. Wir müssen beim Planen und Bauen effektiver und schneller werden. Indem die Politik Verfahren verkürzt und schlanker macht, tragen wir unseren Teil dazu bei.“

Das neue Gesetz enthält zwei wesentliche Bereiche: Zum einen sind dies die Änderungen des Raumordnungsgesetzes, mit denen die Aufstellung von Raumordnungsplänen sowie die Raumverträglichkeitsprüfung modernisiert, vereinfacht und beschleunigt werden. Dazu gehört, dass die Digitalisierung gefördert sowie Redundanzen und Doppelprüfungen abgeschafft werden.

Zum anderen sind dies die im Zuge des parlamentarischen Verfahrens hinzugefügten Durchführungsvorschriften zur europäischen Notfall-Verordnung, für deren Umsetzung das Bundeswirtschaftsministerium zuständig ist. Diese Verordnung schafft Spielräume im Bereich der erneuerbaren Energien hinsichtlich der Umweltprüfungen bei Genehmigungsverfahren. Die Durchführungsvorschriften betreffen Änderungen im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, im Energiewirtschaftsgesetz, im Windenergieflächenbedarfsgesetz und im Wind-auf-See-Gesetz. Damit wird der Ausbau der Windenergie sowie der Energienetze beschleunigt.

Ein Schwerpunkt der Novellierung ist die Modernisierung von Planungsprozessen: Das Beteiligungsverfahren wird weiter digitalisiert. Zudem soll der Verwaltungsaufwand reduziert werden: Bei der Erstellung von Landes- und Regionalplänen wird die mehrfache Beteiligung der Öffentlichkeit reduziert. Damit die Verfahren beschleunigt werden, kann künftig ein verzögertes Raumordnungsverfahren zur Prüfung von Standortalternativen bei Großvorhaben nicht mehr den Beginn des nachfolgenden Zulassungsverfahrens aufhalten. Ein Raumordnungsverfahren soll höchstens sechs Monaten dauern. TA

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Erstellt:
08.03.2023, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 55sec
zuletzt aktualisiert: 08.03.2023, 01:00 Uhr

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