Bevor die Beißerchen kommen

Zahnvorsorge für Kleinkinder wird deutlich erweitert

Erstmals gibt es zahnmedizinische Prävention fürSäuglinge ab dem 6. Lebensmonat: Drei neue Vorsorgeuntersuchungen erweitern das Früherkennungsangebot. Die Leistungen sind für Zahnärzte abrechenbar.

10.07.2019

Seit Anfang Juli ist die zahnmedizinische Vorsorge für Kleinkinder deutlich erweitert worden. Erstmals stehen Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten für Babys und Kleinkinder bereits vom sechsten bis zum vollendeten 33. Lebensmonat als Kassenleistung zur Verfügung.

Das berichtete die IKK classic und bezieht sich dabei auf die Neufassung der entsprechenden Richtlinie des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen. Sie trat zum 1. Juli 2019 in Kraft.

Die drei neuen Früherkennungsuntersuchungen für Babys und Kleinkinder können vom sechsten bis zum vollendeten neunten Lebensmonat, vom zehnten bis zum vollendeten 20. Lebensmonat und vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat in Anspruch genommen werden. Zwischen den Untersuchungen sollte jeweils ein Abstand von vier Monaten liegen.

Praktische Anleitungen

zur Mundhygiene

Die Inhalte umfassen neben der Untersuchung der Mundhöhle auch die Beratung zum Ernährungs- und Zahnpflegeverhalten, zum Nuckelflaschengebrauch und zur Mundhygiene. Die Eltern erhalten eine praktische Anleitung für die Mundhygiene ihres Kindes. Zur Zahnschmelzhärtung kann Fluoridlack angewendet werden.

Trotz Einführung der neuen zahnmedizinischen Früherkennungsmaßnahmen, bleiben die drei Zahnvorsorge-Untersuchungen für Kinder zwischen dem 34. und 72. Lebensmonat unverändert. „Endlich kann eine Lücke in der zahnmedizinischen Prävention von Kleinkindern geschlossen werden. Durch den frühzeitigen und regelmäßigen Besuch ihres Kindes beim Zahnarzt erhalten Eltern nun eine völlig neue Sicherheit“, sagt Herbert Raach, Regionalgeschäftsführer der IKK classic. „Ebenso wurden vertragszahnärztliche Leistungen geschaffen, die durch eine eigenständige Gebührennummer für Zahnärzte jetzt auch abrechenbar sind“, ergänzt Raach. TA

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Erstellt:
10.07.2019, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 10.07.2019, 01:00 Uhr

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