Passgenaue Förderangebote

Die Landesregierung bezuschusst Miet- und Eigentumswohnungen

Bezahlbarer Wohnraum ist in Baden-Württemberg vielerorts knapp. Ein zentrales Anliegen der Landesregierung ist es deshalb, das Angebot an preisgünstigen Wohnungen zu erhöhen.

13.02.2019

Das Land fördert Wohnungen für Menschen mit schmalem Geldbeutel. Archivbild: Ulrich Metz

Das Land fördert Wohnungen für Menschen mit schmalem Geldbeutel. Archivbild: Ulrich Metz

Voraussetzung dafür sind zum einen geeignete Baugrundstücke. Zum anderen sind passgenaue Förderangebote notwendig, die es Menschen mit schmalerem Geldbeutel ermöglichen Wohnungen zu mieten oder zu kaufen. Ganz wichtig: Um Wohnraumförderung erhalten zu können, dürfen die Antragsteller/innen mit der Maßnahme erst dann – auf eigenes Risiko – beginnen, wenn der vollständige und prüffähige, unterschriebene Antrag bei der zuständigen Stelle eingegangen ist. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs des Poststempels. Bei einem zulässigen vorzeitigen Beginn der Maßnahme gelten die Vergabevorschriften ab Zulassung.

Das Förderprogramm Wohnungsbau Baden-Württemberg 2018/2019 schafft ein einheitliches, landesweites Angebot der Mietwohnraumförderung, die einkommensschwächeren und damit wohnberechtigten Haushalten zugutekommt. Die hierzu vorgesehenen Förderansätze bieten über den Neubau sozial gebunden Mietwohnraums hinaus ein breites Spektrum wirksamer Anreize. So werden Änderungs- oder Erweiterungsmaßnahmen gefördert, die neuen Sozialmietwohnraum schaffen, einschließlich den vorherigen Erwerb der Immobilie. Auch die Modernisierung von landesseitig gefördertem Mietwohnraum und die Begründung oder Fortsetzung von Bindungen an bereits vorhandenen Mietwohnungen können gefördert werden.

Weiterhin sozial orientiert ist auch die Eigentumsförderung, mit deren Hilfe Haushalten der Weg ins Wohneigentum geebnet werden soll, die dies ohne staatliche Hilfe nicht oder nur schwer erreichen könnten. Gefördert werden der Neubau oder der Erwerb neuen sowie der Erwerb gebrauchten Wohnraums jeweils zur Selbstnutzung, gegebenenfalls einschließlich erwerbsnaher Modernisierungsmaßnahmen. Zielgruppen sind einkommensschwächere Haushalte mit mindestens einem Kind oder schwerbehinderten Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen.

Förderfähig ist auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutzten Wohnraum. Unverändert einen festen Platz im Förderangebot hat überdies die Modernisierungsförderung für Wohnungseigentümergemeinschaften.

Das Land stellt für das Förderprogramm Wohnungsbau in den Jahren 2018 und 2019 einen jährlichen Bewilligungsrahmen in Höhe von 250 Millionen Euro, somit insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser Bewilligungsrahmen entspricht dem Bar- oder Subventionswert der Landesförderung. Die Umsetzung der Wohnraumförderung des Landes erfolgt über die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank) als Bewilligungsstelle. TA

Zum Artikel

Erstellt:
13.02.2019, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 58sec
zuletzt aktualisiert: 13.02.2019, 01:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen