Palme als Grabmal

Die Skulptur auf dem Stockacher Friedhof ist genehmigt

Ein Jahr musste Birgit Küffen warten, bis die Palme auf dem Grab ihres Mannes auf dem Stockacher Friedhof genehmigt wurde. Nachdem der Ortschaftsrat die Stahlskulptur zunächst abgelehnt hatte, legte sie Widerspruch ein (wir berichteten).

12.12.2018

Birgit Küffen wundert sich, dass die kleine Palme auf dem Grab ihres Mannes für große Diskussionen gesorgt hat. Bild: Stefan Zibulla

Birgit Küffen wundert sich, dass die kleine Palme auf dem Grab ihres Mannes für große Diskussionen gesorgt hat. Bild: Stefan Zibulla

Stockach. Ihr Antrag auf Errichtung eines Grabmals, den Birgit Küffen am 5. Oktober 2017 gestellt hatte, wurde vom Stockacher Ortschaftsrat in nichtöffentlicher Sitzung abgelehnt. Ein Metallobjekt mit rostähnelndem Überzug füge sich nicht in die Gesamtgestaltung des Stockacher Friedhofs ein, lautete die Begründung des Gomaringer Hauptamtsleiters Martin Schindler.

Der Widerspruch, den Birgit Küffen Ende 2017 gegen diese Entscheidung eingelegt hat, wurde von der Gemeinde Gomaringen an das Landratsamt Tübingen weitergeleitet. Und dann vergingen die Monate und trotz wiederholten Nachfragen bei der Gemeinde und beim Landratsamt bekam Küffen keine Antwort. Im Sommer stellte sie die Stahlpalme auf dem Grab ihres Mannes Adrian Küffen, der im Mai 2017 im Alter von 50 Jahren an der Folgen einer Lungenembolie gestorben ist, ohne Genehmigung auf.

Am 11. Oktober wurde Birgit Küffen in einer nichtöffentlichen Sitzung des Gomaringer Gemeinderates befragt. Daraufhin zog sie ihren Widerspruch beim Landratsamt zurück und bekam von der Gemeinde nachträglich die Genehmigung für ihr Grabmal.

Die Skulptur des Ammerbucher Künstlers Wilfried Rexze, die gerade mal einen halben Meter aus dem Boden ragt, fügt sich harmonisch in den Friedhof ein und fällt kaum auf, stellt Birgit Küffen fest. „Manche Besucher des Stockacher Friedhofs sagen, dass man zweimal hinschauen muss, um die Palme überhaupt zu erkennen. Erstaunlich, dass dieses kleine Grabmal so große Diskussionen ausgelöst hat.“

Das Verwarngeld in Höhe von 45 Euro wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen die Bestimmungen der Friedhofsordnung hat die 51-Jährige bezahlt. Allerdings wundert sich Birgit Küffen darüber, dass es auf einem kleinen Dorf wie Stockach so bürokratisch zugeht. „Man hätte doch einfach ein paar Minuten miteinander reden können.“ Stefan Zibulla

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Erstellt:
12.12.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 51sec
zuletzt aktualisiert: 12.12.2018, 01:00 Uhr

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