Restalkohol am Steuer

Fahrtauglichkeit am nächsten Morgen oft noch nicht gegeben

Jetzt trinken sie wieder. Zum Jahresende laden Marktstände und Betriebsfeiern zum geselligen Beisammensein ein. Nach dem Genuss von Glühwein, Grog oder Punsch ist die Heimfahrt mit Taxi, Bus, Bahn oder einer Mitfahrgelegenheit sicher.

11.12.2019

Jetzt gibt es wieder allerorten Glühwein und Punsch togo auf den Weihnachtsmärkten – dabei sollte man den Restalkohol am nächsten Tag nicht unterschätzen. Bild: detailblick - fotolia

Jetzt gibt es wieder allerorten Glühwein und Punsch togo auf den Weihnachtsmärkten – dabei sollte man den Restalkohol am nächsten Tag nicht unterschätzen. Bild: detailblick - fotolia

Doch schon nach wenigen Stunden Schlaf beginnt der neue Tag. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, warnt in diesem Zusammenhang vor den Gefahren von Restalkohol am Steuer. Denn oftmals kann Alkohol in der zur Verfügung stehenden Ruhezeit nicht vollständig abgebaut werden.

Auch am Morgen danach

das Auto stehenlassen

Die Fahrtauglichkeit am Morgen danach ist dann noch nicht gegeben, das Risiko fataler Unfallfolgen massiv erhöht. Der ACE rät deshalb eindringlich dazu, im Zweifel das Fahrzeug auch am Folgetag stehenzulassen.

Die Behauptung, dass genügend Schlaf ausreicht, um Alkohol abzubauen, stimmt so nicht. Der Abbau von Alkohol ist individuell verschieden und hängt von vielen Faktoren ab: Entscheidende Rollen spielen beispielsweise das Körpergewicht, die Körpergröße und das Lebensalter.

Selber rechnen kann irren

Hinzu kommt, welche Art und natürlich wie viel Alkohol am Abend zuvor konsumiert wurde. Alkohol wird im Körper zudem nur langsam abgebaut. Nur ungefähr 0,1 Promille werden pro Stunde abgebaut. Der ACE rät strikt davon ab, die verbliebene Restalkoholmenge selbst zu errechnen. Solche Berechnungen sind laut ACE keine sichere Grundlage zur Feststellung der Fahrtauglichkeit.

Es gelten unterschiedliche

Grenzwerte

Wer sich trotzdem ans Steuer oder auf das Fahrrad setzt, sollte die geltenden Grenzwerte kennen. Bereits bei 0,3 Promille kann es bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zu erheblichen Sanktionen kommen. Ab 0,5 Promille müssen Autofahrende und auch E-Scooter-Nutzer mit Fahrverbot, Punkten und Bußgeld rechnen. Es drohen mindestens 500 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg. Als „absolut fahruntüchtig“ gilt, wer mit mehr als 1,09 Promille unterwegs ist. Fahrerlaubnisentzug, Geldstrafe und drei Punkte in Flensburg sind die Folge.

Konsequenzen auch für

betrunkene Radfahrer

Im Falle eines Unfalls riskiert der alkoholisierte Fahrer zudem seinen Vollkasko-Versicherungsschutz. Für Fahrradfahrende liegt die Fahruntauglichkeit bei 1,6 Promille im Blut. Es drohen eine Geldstrafe sowie zwei Punkte in Flensburg.

Auch Fahrradfahrer müssen unter Umständen eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) absolvieren. Bei Nichtbestehen der Untersuchung kann der Führerschein entzogen werden. TA

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Erstellt:
11.12.2019, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 58sec
zuletzt aktualisiert: 11.12.2019, 01:00 Uhr

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