Verwarngeld droht

In zwei Wochen beginnt der Führerscheinumtausch

Bis zum 19. Januar 2022 müssen die Jahrgänge 1953 bis 1958 ihren alten Papier-Führerschein in rosa oder grau umtauschen. Bastian Spellenberg, Pressesprecher beim Tübinger Landratsamt, hat alle dazu wichtigen Fragen und Antworten zusammengestellt.

05.01.2022

Wieso müssen Führerscheine umgetauscht werden?

Der Umtausch der alten Führerscheine wurde im Jahre 2006 durch eine EU-Richtlinie beschlossen. Damit sollen die Führerscheine innerhalb der EU angeglichen werden, es kann beim Register abgerufen werden, welche Fahrzeuge der/die Inhaber/innen fahren dürfen und Führerscheinfälschungen sollen verhindert werden. Da rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland betroffen sind, wird der Umtausch nach Geburtsjahrgängen und Ausstellungsjahr des Führerscheins gestaffelt.

Welche Personen sind aktuell betroffen?

In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsdatum der Fahrerin oder des Fahrers. Am 19. Januar 2022 läuft zuerst die Umtauschfrist für Personen ab, mit den Geburtsjahren von 1953 bis 1958.

Wie kann ich meinen Führerschein umtauschen?

Um den alten Führerschein umzutauschen, kann man entweder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung auf der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen oder die Antragsunterlagen per Post an das Landratsamt, Fahrerlaubnisbehörde schicken:

a) persönlich:

- Hier ist eine Terminbuchung unter https://www.kreis-tuebingen.de/Fahrerlaubnisse.html notwendig.

- Wenn möglich sollte der Antrag gleich ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht werden.

- Außerdem sind folgende Unterlagen erforderlich: derzeitiger Führerschein, Personalausweis oder Reisepass, aktuelles biometrisches Lichtbild. Eventuell sind je nach Fahrerlaubnisklasse (Klasse T, Lkw/Bus-Klassen) weitere Unterlagen nötig, nähere Informationen finden sich im Antragsformular.

b) per Post:

- Hierfür sollten an die Fahrerlaubnisbehörde beim Landratsamt Tübingen folgende Unterlagen versandt werden: Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben, Kopie Führerschein, Kopie Personalausweis, aktuelles biometrisches Lichtbild.

Eventuell sind je nach Fahrerlaubnisklasse (Klasse T, Lkw- und Bus-Klassen) weitere Unterlagen nötig, nähere Angaben finden sich ebenfalls im Antragsformular.

Sollten bei der Antragsbearbeitung noch Fragen offen sein, wird der Antragssteller entsprechend kontaktiert.

Abschließend wird der Gebührenbescheid in Höhe von 25,30 Euro per Post zugeschickt. Der neue Führerschein wird nach der Herstellung von der Bundesdruckerei direkt nach Hause geschickt. Nach Erhalt des neuen Führerschein, sollte der alte Führerschein an die Fahrerlaubnisbehörde zurückgesandt werden.

Wer den alten Führerschein als Erinnerungsstück behalten möchte, kann diesen beim Bürgerbüro des Landratsamtes entwerten lassen.

Wie lange dauert der Umtausch des Führerscheins?

Man muss mit einer Bearbeitungsdauer von circa 4 bis 6 Wochen rechnen, zusätzlich kommen circa 2 bis 4 Wochen Herstellungsdauer des Führerscheins bei der Bundesdruckerei hinzu.

Sollten Unterlagen fehlen oder ist der Antrag nicht vollständig ausgefüllt, verlängert sich die Bearbeitungsdauer.

Was kostet der Umtausch?

Der Umtausch in einen Kartenführerschein: 25,30 Euro

Eine Expressbestellung bei der Bundesdruckerei: 15,50 Euro

Zusätzliche Gebühren bei erhöhtem Aufwand der Ermittlung des Besitzstandes: 10,20 Euro

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig umtausche?

Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ihre Gültigkeit. Wird der alte Führerschein dennoch weiter genutzt, so riskiert man bei Kontrollen ein Verwarngeld.

Alle Infos rund um den Umtausch des Führerscheins

unter www.kreis-tuebingen.de/

Startseite/landratsamt/Umstellung+auf+Scheckkartenfuehrerschein.html

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Erstellt:
05.01.2022, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 21sec
zuletzt aktualisiert: 05.01.2022, 01:00 Uhr

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