Drei Jahre Cannabis-Gesetz

Mehr als zwei Drittel der Anträge werden bewilligt

Seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes im Jahr 2017 bekam die Barmer-Krankenkasse bis Ende Januar 2020 14 986 Anträge auf cannabishaltige Arzneimittel.

19.02.2020

Bei schwerwiegenden Erkrankungen ist Cannabis seit 2017 als Therapiealternative erlaubt. Bild: wollertz / fotolia

Bei schwerwiegenden Erkrankungen ist Cannabis seit 2017 als Therapiealternative erlaubt. Bild: wollertz / fotolia

Von ihnen wurden 10 255, also 68,4 Prozent, bewilligt und 4731 abgelehnt. Das geht aus einer Analyse der Barmer anlässlich des dreijährigen Bestehens des Cannabis-Gesetzes hervor.

Nach der Barmer-Analyse ist die Zahl der Anträge auf Kostenübernahme Cannabis-haltiger Arzneimittel in den vergangenen Jahren gestiegen. Während es sich von März bis einschließlich Dezember 2017 um 3090 Anträge gehandelt habe, waren es im darauffolgenden Jahr 5238 und im vergangenen Jahr 6094 Anträge. Während die Bewilligungsquote 2017 bei 65 Prozent gelegen hatte, stieg sie im Jahr 2018 auf 72 Prozent an und ging im vergangenen Jahr zurück auf 67 Prozent.

„Cannabis-Anträge werden zum Beispiel dann abgelehnt, wenn sie bei Krankheitsbildern zum Einsatz kommen sollen, für die andere Therapiealternativen noch nicht geprüft wurden“, sagt Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der Barmer. Dagegen helfe Cannabis besonders gut bei speziellen Nervenschmerzen, die häufig stärker seien als Krebsschmerzen.

Wie aus der Barmer-Analyse hervorgeht, wurden in den vergangenen drei Jahren die meisten Anträge auf Kostenübernahme Cannabis-haltiger Präparate in Bayern mit 3029 gestellt, gefolgt von Nordrhein-Westfalen (2871) und Baden-Württemberg (1310).

Laut der Analyse bekamen Barmer-Versicherte seit März 2017 fast 83 000 Packungen Cannabis-haltiger Präparate im Wert von etwa 35,3 Millionen Euro verordnet. Darunter waren fast 20 000 Packungen unverarbeiteter Cannabisblüten. „Die Nachfrage nach Cannabisblüten ist so hoch, dass es mitunter zu Lieferengpässen kommen kann. Dabei ist deren Einsatz nicht unproblematisch. Anders als Rezepturen und Fertigarzneimittel weisen sie sehr unterschiedliche Wirkstoffmengen auf und sind schwer dosierbar“, so Marschall.

Hier sei vor allem das ärztliche Spezialwissen bei der sachgerechten Verordnung gefragt, damit die Blüten in ein therapeutisches Gesamtkonzept eingebaut würden. Cannabisblüten seien teurer als Cannabis-haltige Kapseln und Sprays. TA

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19.02.2020, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 19.02.2020, 01:00 Uhr

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