Pläne für Windräder im Kreis

Regionalverband Neckar-Alb hat seine Karten für Erneuerbare Energien vorgelegt

Bis Ende 2025 müssen zwei Prozent der Landesfläche für Erneuerbare Energien freigehalten werden – davon 1,8 Prozent für Windräder und 0,2 Prozent für Photovoltaik.

17.01.2024

Das sind die Vorrangstandorte für Windenergie und Solarenergie für den Kreis Tübingen, Ausschnitt aus der Karte des Regionalverbandes Neckar-Alb. Archivbild: Uhland 2 / Quelle: Regionalverband

Das sind die Vorrangstandorte für Windenergie und Solarenergie für den Kreis Tübingen, Ausschnitt aus der Karte des Regionalverbandes Neckar-Alb. Archivbild: Uhland 2 / Quelle: Regionalverband

Kreis Tübingen. Der Regionalverband Neckar-Alb hat seit April 2023 seine Suchraumkarten für Erneuerbare Energien präzisiert und dazu rund 300 Stellungnahmen bearbeitet, berichtete Verbandsdirektor Dirk Seidemann vergangene Woche in Eningen. Diese Pläne sehen jetzt 40 Vorrang-Standorte für Windkraft in den drei Landkreisen Tübingen, Reutlingen und Zollernalb vor. Mit knapp 9200 Hektar manchen diese 3,6 Prozent der Verbandsfläche aus.

Der Verband berücksichtige dabei alle Teilräume der Region, erklärte Seidemann. Wie viele Windräder entstehen könnten, sei nicht so einfach zu sagen. Seidemann: „Wir rechnen mit 15 bis 30 Hektar pro Windrad“ – damit sich die Rotoren nicht ins Gehege kommen. Das würde bei 9200 Hektar rund 305 bis 610 Windräder in den drei Landkreisen bedeuten. Die Rotoren großer Anlagen haben heute zwischen 150 und 170 Meter Nabenhöhe. Mindestens 750 bis 1000 Meter Abstand von Siedlungen würden eingehalten. Im Außenbereich seien es mindestens 450 Meter, so Verbands-Planerin Lena Dölker. Und ursprüngliche Nutzungen wie Forst oder Landwirtschaft seien auch künftig möglich.

Für Photovoltaik sieht der Regionalverband 88 Standorte mit 1300 Hektar vor. Das macht laut Seidemann 0,5 Prozent der Verbandsfläche aus: 0,2 Prozent sind Vorranggebiete mit bereits geplanten oder genehmigten Anlagen. Weitere 0,3 Prozent sind Vorbehaltsflächen, für die auch andere Nutzungen möglich sind. Laut Verbands-Planer Peter Seiffert sind sehr gute und gute landwirtschaftliche Flächen gar nicht erst für Solarmodule überplant worden.

Bis 11. April kann man Einwände beim Regionalverband oder den betroffenen Landratsämtern äußern und Stellungnahmen abgeben – online, per Post oder persönlich. Anschließend werden die Ergebnisse ausgewertet. Im Beteiligungsverfahren können sich auch „Träger öffentlicher Belange“, Vereine und Verbände äußern. Natürlich wird nicht alles realisiert werden.

Voraussichtlich startet in einem Jahr eine zweite Beteiligungsrunde. Der Satzungsbeschluss durch die Regionalverbandsversammlung wird im September 2025 erwartet. Scheitern diese Planungen, könnten Investoren praktisch an allen geeigneten Stellen Windräder und Solarparks planen. Verbands-Vorsitzender Eugen Höschele warnt deshalb vor „Wildwuchs“. TA

Alle Infos unter www.rvna.de/formellebeteiligung

Zum Artikel

Erstellt:
17.01.2024, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 00sec
zuletzt aktualisiert: 17.01.2024, 01:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen