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Staatliche Förderung für private Vorsorge

17.06.2016

Mit der Zunahme der Lebenserwartung steigt das Risiko, im Laufe des Lebens pflegebedürftig zu werden. Pflegebedürftigkeit ist dabei keine Frage des Alters. Unfälle oder Krankheiten können auch bei jüngeren Menschen zu dauerhafter Pflege durch Angehörige oder professionelle Pflegedienste oder in einer stationären Pflegeeinrichtung führen. Dafür bietet die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung bereits eine Grundabsicherung, die aber nicht ausreicht, um anfallende Kosten zu decken. Im Pflegefall müssen die nicht abgedeckten weiteren Kosten dann mit dem eigenen Vermögen getragen werden. Ist dies nicht möglich, wird der Pflegebedürftige zum Sozialfall. Damit das nicht passiert, fördert der Staat seit Januar 2013 den Abschluss von privaten Pflege-Zusatzversicherungen.

Eine weitergehende Absicherung wird auch aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland zusätzlich notwendig. In den kommenden Jahrzehnten wird die gesetzliche Pflegeversicherung an ihre Grenzen stoßen, denn immer weniger Einzahler stehen immer mehr Leistungsempfängern gegenüber. Eine private Ergänzung wirkt also auch diesen Gegebenheiten entgegen. Und so funktioniert das geförderte Modell, das auch unter dem Namen „Pflege-Bahr“ bekannt geworden ist: Ab einem Eigenbeitrag von 10 Euro monatlich wird die Pflegeversicherung mit 60 Euro im Jahr bezuschusst.

Der „Pflege-Bahr“ kann bei den Versicherungsunternehmen weiter aufgestockt und mit zusätzlichen Leistungen für den Pflegefall optimiert beziehungsweise an den individuellen Bedarf angepasst werden.

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Erstellt:
17.06.2016, 09:44 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 39sec
zuletzt aktualisiert: 17.06.2016, 09:44 Uhr

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