Fahrschulen schrittweise geöffnet

Strenge Hygieneauflagen sollen Fahrschulunterricht ermöglichen

Landesverkehrsminister Winfried Hermann setzt sich dafür ein, dass Fahrschulen mit strengen Schutzmaßnahmen im Mai 2020 wieder öffnen und den Fahrschulunterricht in Theorie und Praxis starten dürfen.

06.05.2020

Praktischen Fahrunterricht wird es wohl erst Ende Mai wieder geben. Archivbild: Ulrich Metz

Praktischen Fahrunterricht wird es wohl erst Ende Mai wieder geben. Archivbild: Ulrich Metz

Zur Frage, wie eine schrittweise Öffnung der Fahrschulen ausgestaltet wird und welche Hygieneanforderungen vorgeschrieben werden, gibt es noch keine Regelung in der Corona-Verordnung und auch keine abschließende Entscheidung der zuständigen Gremien. Das Verkehrsministerium setzt sich dafür ein, dass diese Öffnung ab dem 11. Mai schrittweise erfolgen kann, natürlich unter Berücksichtigung der Pandemie-Entwicklung.

Vorbehaltlich der Entscheidung der zuständigen Gremien und der Regelung in der Corona-Verordnung empfiehlt das Ministerium für Verkehr, dass die Fahrschulen bei ihren Planungen gemäß ihrer eigenen Konzeption für einen stufenweisen Einstieg vorgehen. Eine schrittweise Wiederaufnahme des Fahrschulbetriebes könnte dementsprechend folgendermaßen umgesetzt werden:

11. Mai 2020: Öffnung der Büroräume der Fahrschulen für den Publikumsverkehr

18. Mai 2020: Beginn mit der Durchführung des Theorieunterrichts in allen Fahrerlaubnisklassen und der Ausbildung in den Zweiradklassen

25. Mai 2020 Wiederaufnahme des gesamten Fahrschulbetriebes.

Was die Hygieneanforderungen anbelangt, spricht einiges dafür, dass dieselben Anforderungen wie für Bildungseinrichtungen gemäß § 4 Absatz 3 Nummer 9 CoronaVO gestellt werden.

Für die Ausübung vieler systemrelevanter Berufe wie Rettungsdienst oder Feuerwehr sei die Fahrerlaubnis zwingende Voraussetzung. Bei Berufskraftfahrern habe bereits vor der Krise Personalknappheit bestanden, weshalb mit der Ausbildung von Nachwuchsfahrern nicht bis zum Ende der Corona-Pandemie abgewartet werden könne, sagte Hermann.

Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg sowie der Bundesverband Deutscher Fahrschulunternehmen haben dem Verkehrsminister ein gemeinsames Konzept für Umsetzung und Hygieneschutzmaßnahmen vorgelegt. Beide Verbände gehen davon aus, dass mindestens 50 Prozent der Betriebe in die Insolvenz gehen würden, sollte das Betriebsverbot nicht in absehbarer Zeit aufgehoben werden.

Über die Fahrschulen hinaus möchte Hermann auch den Betrieb der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Ausbildungsstätten für die Weiterbildung von Berufskraftfahrern wieder öffnen. Erforderlich seien darüber hinaus auch Regelungen hinsichtlich der Abnahme von Prüfungen. Konkret geht es um die theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfungen bei der Technischen Prüfstelle des TÜV Süd, die Prüfungen für die Grundqualifikation und Weiterbildung von Berufskraftfahrern und die Fachkundeprüfungen im Güterkraftverkehr bei den Industrie- und Handelskammern. TA

Zum Artikel

Erstellt:
06.05.2020, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 59sec
zuletzt aktualisiert: 06.05.2020, 01:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen