Was in Tübingen gilt

Vor der eigenen Garage ist Parken erlaubt

In immer mehr Gebieten der Stadt Tübingen gibt es Parkraumbewirtschaftung. Braucht man vor der eigenen Garage einen Anwohner-Ausweis?

31.01.2024

Blickt man heute in eine beliebige Straße im Wohngebiet einer Stadt, parken links und rechts meistens Autos. Für viele ist es selbstverständlich, dass sie ihr Fahrzeug dort abstellen, wenn kein Schild etwas anderes regelt. Öffentliches Parken erscheint ihnen als ein Recht, das es schon immer gab.

Dabei war das bis 1966 ganz anders: Denn bis dahin war es in der Bundesrepublik grundsätzlich nicht erlaubt, sein Auto außerhalb eines privaten Stellplatzes einfach auf der Straße stehen zu lassen. Das änderte erst das so genannte „Laternenparken“-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Ein Kaufmann aus Bremen hatte geklagt, die Richter erklärten das Parken im öffentlichen Straßenraum sei vom „Gemeingebrauch“ gedeckt.

In manchen Wohngebieten, beispielsweise in Innenstadtnähe oder bei Kliniken, häuften sich die Parkprobleme. Deshalb erklärten Kommunen sie zu Anwohnerparkgebieten. Für Parkberechtigungen durften sie von den Bewohnern bis 2020 bundesweit höchstens 30,70 Euro im Jahr verlangen. Dann wurde die Gebührenhoheit an die Länder gegeben, Baden-Württemberg gab 2021 den Kommunen die Möglichkeit, das Entgelt selbst zu regeln. Viele Städte und Gemeinden weiten die Zonen derzeit aus, so auch Tübingen. Das wirft etliche Fragen auf, die die Tübinger Stadtverwaltung so beantwortet:

Darf ich vor meiner eigenen Garage oder Garagenausfahrt auf der Straße parken?

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, so die Stadtverwaltung. „Einem Grundstückseigentümer ist es gestattet, vor seiner Einfahrt zu parken.“

Das Parken ist dort nur dann nicht erlaubt, wenn aus Gründen der „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ allgemeines Parkverbot angeordnet ist. Oder wenn durch das Parken sonstige Ordnungswidrigkeiten begangen werden, beispielsweise durch das Auto die Fahrbahn zu stark eingeengt wird.

Reicht es, dass ich mit einem

Zettel darauf hinweise, dass ich vor meiner eigenen Ausfahrt parke?

Ein solcher Zettel ist nicht nötig, so die Verwaltung. Denn Einfahrtsbereiche werden nur auf Anforderung kontrolliert.

Vor einer fremden Garage zu parken ist prinzipiell keine gute Idee: Wenn der Eigentümer am Zugang gehindert wird, kann er einen Abschleppunternehmer beauftragen. Das kann für den Abgeschleppten Kosten von mehreren 100 Euro bringen.

Spielt es beim Parken vor meiner Garage eine Rolle, ob ich einen Bewohnerpark- ausweis habe oder nicht?

Nein, das spielt in Tübingen keine Rolle, so die Stadt.

Der Bordstein vor meiner Zufahrt ist abgesenkt. Im Internet gibt es Berichte, dass Städte Verwarnungen verhängen, weil abgesenkte Bordsteine nicht blockiert werden dürfen, weil sie Menschen mit Rollstuhl oder mit Kinderwagen den Zugang zum Gehweg erleichtern.

Das Parken vor der eigenen Zufahrt wird auch bei abgesenktem Bordstein nicht kontrolliert, da Bordsteine vor Zufahrten grundsätzlich abgesenkt sind. Wird ein Parkverbot vor einem gesenkten Bordstein aber durch eine Zick-Zack-Linie verdeutlicht, kann es eine Verwarnung geben.

Was gilt bei Anhängern?

Anhänger ohne Zugfahrzeug dürfen ohne Bewohnerparkausweis auch vor der eigenen Garage stehen. Allerdings ist das Parken eines Anhängers grundsätzlich auf maximal 14 Tage beschränkt. Jonas Bleeser

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Erstellt:
31.01.2024, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 26sec
zuletzt aktualisiert: 31.01.2024, 01:00 Uhr

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